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   OLG München, 07.11.2006 - 34 Wx 79/06   

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https://dejure.org/2006,6039
OLG München, 07.11.2006 - 34 Wx 79/06 (https://dejure.org/2006,6039)
OLG München, Entscheidung vom 07.11.2006 - 34 Wx 79/06 (https://dejure.org/2006,6039)
OLG München, Entscheidung vom 07. November 2006 - 34 Wx 79/06 (https://dejure.org/2006,6039)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGG § 12; ; FGG § 33; ; ZPO § 52

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 12 § 33; ZPO § 52
    Feststellung der Verfahrensunfähigkeit bei mangelnder Mitwirkung des Betroffenen im Wohnungseigentumsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Feststellung der Verfahrensunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen seelischer Grausamkeiten und Psychoterror; Ermittlung der Verfahrensfähigkeit bei mangelnder Mitwirkung des Betroffenen; Ausnahme von der persönlichen Anhörung des Verfahrensbeteiligten vor der gerichtlichen Feststellung über die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 735
  • NZM 2007, 521
  • ZMR 2007, 218
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98

    Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers

    Auszug aus OLG München, 07.11.2006 - 34 Wx 79/06
    Die Rechtsbeschwerde ist aber zulässig, weil in Antragsverfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ebenso wie im Zivilprozess der Grundsatz gilt, dass eine prozessunfähige Partei solange als prozessfähig zu behandeln ist, bis ihre Prozessunfähigkeit festgestellt ist (vgl. BGHZ 110, 294/295 und 143, 122/123; BayObLG FGPrax 2005, 197; OLG Stuttgart NJW 2006, 1887).

    Für das Verfahren in Wohnungseigentumssachen als Antragsverfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit kann insoweit nichts anderes gelten als für den Zivilprozess (vgl. dazu BGHZ 143, 122/124 m.w.N.).

    Grundsätzlich darf das Gericht die Verfahrens- bzw. Prozessunfähigkeit nur feststellen, wenn es den Betroffenen zuvor gehört hat (BGHZ 143, 122/125; BSG NJW 1994, 215).

    (1) Es ist allgemein anerkannt, dass die Geschäftsfähigkeit und damit die Verfahrensfähigkeit wegen einer geistigen Störung (§ 104 Nr. 2 BGB i.V.m. § 52 ZPO) nur für einen beschränkten Kreis von Angelegenheiten - etwa die mit einem bestimmten Streitkomplex zusammenhängenden Verfahren - ausgeschlossen sein kann (BGHZ 143, 122/125 m.w.N.).

    d) Zutreffend ist das Landgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die mit hinreichender Sicherheit bereits im Laufe des erstgerichtlichen Verfahrens eingetretene Verfahrensunfähigkeit der Antragstellerin dazu führt, dass der Antrag unter Aufhebung der amtsgerichtlichen Entscheidung als unzulässig zu verwerfen ist (BGHZ 143, 122/126).

  • BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 2222/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch zwangsweise Durchführung von

    Auszug aus OLG München, 07.11.2006 - 34 Wx 79/06
    Eine solche hätte im Übrigen weder in § 33 FGG noch in § 12 oder § 15 Abs. 1 FGG eine Grundlage gehabt (vgl. BVerfG FamRZ 2004, 523).
  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus OLG München, 07.11.2006 - 34 Wx 79/06
    Es ist dem Gericht im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens nicht verwehrt, einem verfahrensunfähigen Beteiligten sowohl die gerichtlichen, wie auch die außergerichtlichen Kosten aufzuerlegen (BGHZ 121, 397/399).
  • BGH, 09.01.1996 - VI ZR 94/95

    Pflicht des Klägers zum Nachweis der Prozeßfähigkeit

    Auszug aus OLG München, 07.11.2006 - 34 Wx 79/06
    Insoweit gilt gemäß § 43 Abs. 1 WEG, § 12 FGG der Amtsermittlungsgrundsatz (BayObLG ZMR 2000, 852; KK-WEG Abramenko Vor § 43 ff. Rn. 24; zur Amtsermittlungspflicht im Zivilprozess vgl. BGH NJW 1996, 1059).
  • BGH, 23.02.1990 - V ZR 188/88

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Annahme der Prozeßunfähigkeit

    Auszug aus OLG München, 07.11.2006 - 34 Wx 79/06
    Die Rechtsbeschwerde ist aber zulässig, weil in Antragsverfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ebenso wie im Zivilprozess der Grundsatz gilt, dass eine prozessunfähige Partei solange als prozessfähig zu behandeln ist, bis ihre Prozessunfähigkeit festgestellt ist (vgl. BGHZ 110, 294/295 und 143, 122/123; BayObLG FGPrax 2005, 197; OLG Stuttgart NJW 2006, 1887).
  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 89/80

    Fortsetzung des Rechtsstreits nach Prozeßvergleich bei Prozeßunfähigkeit

    Auszug aus OLG München, 07.11.2006 - 34 Wx 79/06
    a) Die Verfahrensfähigkeit eines Beteiligten ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (vgl. BGHZ 86, 184/188).
  • BSG, 05.05.1993 - 9a RVg 5/92

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellung der Prozessunfähigkeit - Persönliche

    Auszug aus OLG München, 07.11.2006 - 34 Wx 79/06
    Grundsätzlich darf das Gericht die Verfahrens- bzw. Prozessunfähigkeit nur feststellen, wenn es den Betroffenen zuvor gehört hat (BGHZ 143, 122/125; BSG NJW 1994, 215).
  • OLG Stuttgart, 29.11.2005 - 8 W 310/05

    Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit: Zulässigkeit einer sofortigen

    Auszug aus OLG München, 07.11.2006 - 34 Wx 79/06
    Die Rechtsbeschwerde ist aber zulässig, weil in Antragsverfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ebenso wie im Zivilprozess der Grundsatz gilt, dass eine prozessunfähige Partei solange als prozessfähig zu behandeln ist, bis ihre Prozessunfähigkeit festgestellt ist (vgl. BGHZ 110, 294/295 und 143, 122/123; BayObLG FGPrax 2005, 197; OLG Stuttgart NJW 2006, 1887).
  • BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 63/00

    Verfahrensfähigkeit des Antragstellers im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren

    Auszug aus OLG München, 07.11.2006 - 34 Wx 79/06
    Insoweit gilt gemäß § 43 Abs. 1 WEG, § 12 FGG der Amtsermittlungsgrundsatz (BayObLG ZMR 2000, 852; KK-WEG Abramenko Vor § 43 ff. Rn. 24; zur Amtsermittlungspflicht im Zivilprozess vgl. BGH NJW 1996, 1059).
  • BayObLG, 08.06.2005 - 2Z BR 157/04

    Anfechtbarkeit der Entscheidung des Wohnungseigentumsgerichts bei Unzuständigkeit

    Auszug aus OLG München, 07.11.2006 - 34 Wx 79/06
    Die Rechtsbeschwerde ist aber zulässig, weil in Antragsverfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ebenso wie im Zivilprozess der Grundsatz gilt, dass eine prozessunfähige Partei solange als prozessfähig zu behandeln ist, bis ihre Prozessunfähigkeit festgestellt ist (vgl. BGHZ 110, 294/295 und 143, 122/123; BayObLG FGPrax 2005, 197; OLG Stuttgart NJW 2006, 1887).
  • BayObLG, 31.03.1982 - BReg. 3 Z 5/82
  • OLG Düsseldorf, 29.12.2009 - 3 Wx 178/09

    Erklärung der Prozessunfähigkeit eines Verfahrensbeteiligten durch das Gericht;

    Ein verfahrensunfähiger Beteiligter kann daher eine zulässige Rechtsbeschwerde mit der Behauptung einlegen, die Vorinstanz hätte ihn zu Unrecht als verfahrensunfähig behandelt (OLG München, ZMR 2007, 218 ff.).

    Insoweit gilt gemäß § 43 Abs. 1 WEG, § 12 FGG der Amtsermittlungsgrundsatz (OLG München ZMR 2007, 218; zur Amtsermittlungspflicht im Zivilprozess vgl. BGH NJW 1996, 1059).

  • BSG, 17.07.2020 - B 1 KR 23/18 B

    Übernahme von Kosten für Behandlungen in der Schweiz

    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Klägers zur weiteren Aufklärung scheidet hier angesichts des Streitgegenstandes und des mit der - zu erwartenden zwangsweisen - Durchsetzung der Anordnung verbundenen Grundrechtseingriffs von vorneherein aus (vgl auch OLG München vom 7.11.2006 - 34 Wx 79/06, 34 Wx 079/06 - juris RdNr 13) .
  • BSG, 02.09.2020 - B 1 KR 11/20 B

    Erstattung von Kosten für Behandlungen im Ausland

    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Klägers zur weiteren Aufklärung scheidet hier angesichts des Streitgegenstandes und des mit der - zu erwartenden zwangsweisen - Durchsetzung der Anordnung verbundenen Grundrechtseingriffs von vornherein aus (vgl auch OLG München vom 7.11.2006 - 34 Wx 79/06, 34 Wx 079/06 - juris RdNr 13) .".
  • LG Bonn, 01.07.2014 - 8 S 316/13

    Voraussetzungen der Prozessfähigkeit

    Da Störungen der Geistestätigkeit jedoch nach der Lebenserfahrung als Ausnahmeerscheinung anzusehen sind, trifft die sich auf Prozessunfähigkeit infolge Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2 BGB berufende Partei eine sekundäre Darlegungslast: Sie muss erforderlichenfalls Umstände dartun, die die tatsächliche Vermutung der Prozessfähigkeit erschüttern (BGH NJW 1983, 997; Münchener Kommentar- Lindacher , a.a.O.), andernfalls ist auf Grundlage der allgemeinen Lebenserfahrung von der Prozessfähigkeit der betreffenden Partei auszugehen (OLGR München 2007, 77).
  • BSG, 18.11.2020 - B 1 KR 12/20 B

    Erstattung von Kosten für manuelle Therapie

    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Klägers zur weiteren Aufklärung scheidet hier angesichts des Streitgegenstandes und des mit der - zu erwartenden zwangsweisen - Durchsetzung der Anordnung verbundenen Grundrechtseingriffs von vornherein aus (vgl auch OLG München vom 7.11.2006 - 34 Wx 79/06, 34 Wx 079/06 - juris RdNr 13).".
  • BSG, 15.12.2021 - B 1 KR 57/21 B

    Übernahme der Kosten für eine kardiologische Behandlung in der Schweiz;

    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Klägers zur weiteren Aufklärung scheidet hier angesichts des Streitgegenstandes und des mit der - zu erwartenden zwangsweisen - Durchsetzung der Anordnung verbundenen Grundrechtseingriffs von vornherein aus (vgl auch OLG München vom 7.11.2006 - 34 Wx 79/06, 34 Wx 079/06 - juris RdNr 13).".
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